Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Gesetz für mehrSicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Mit dem GSAV reagiertder Gesetzgeber auf die Arzneimittel-Skandale im vergangenen Sommer, führt aberauch für Apotheker eine Reihe wichtiger Neuregelungen ein. Zuletzt hatteneinige Bundesländer versucht, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, um dieImportförderklausel zu streichen. Dieses Vorhaben ist jedoch gescheitert. Beider Diskussion im Plenum erklärte BMG-Staatssekretär Thomas Steffens, dass dieImportförderung nichts mit Arzneimittelsicherheit zu tun habe.
Das GSAV ist beschlossene Sache. Der Bundesrat hat dasGesetz am heutigen Freitag mit einer knappen Mehrheit durchgewinkt. Im November2018 brachte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine ersteArzneimittelreform auf den Weg. Zur Erinnerung: Nur wenige Monate zuvor warenmehrere Arzneimittelskandale bekannt geworden. Der Brandenburger HändlerLunapharm wird seitdem beschuldigt, jahrelang auf illegalem Wege Zytostatikanach Deutschland importiert zu haben. Ebenfalls wurde bekannt, dass in Valsartan aus China Nitrosamine festgestellt wurden. Außerdem ginges um den Fall des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. sowie einenHeilpraktiker, unter dessen Behandlung mit selbst hergestellter Arznei Patientenstarben. Das GSAV enthält zahlreiche Regelungen, die sich genau mit diesenBereichen befassen. Der Bundestag hatte das Vorhaben am 6. Juni 2019 in zweiter Lesung beschlossen.
Hier finden Sie nochmals die wichtigsten Regelungen des GSAV im Überblick.
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Das Vorhaben enthält aber auch einige Regelungen, die fürApotheker relevant sind. Unter anderem geht es um die Hämophilie-Versorgung,die künftig über den Apotheken-Vertriebsweg laufen soll. Des Weiteren sollenunangemeldete Apotheken-Kontrollen eingeführt werden. Und: Fortan gilt dieImportförderklausel nicht mehr für Biopharmazeutika und Zytostatika. Außerdemmuss die Förderklausel in zwei Jahren vom BMG evaluiert und vomBundestag bewertet werden. Diese Regelung war ein Kompromiss zwischen Union undSPD.
Einige Bundesländer, darunter Brandenburg, hatten sichjedoch darüber beschwert. Die Länder wollten wegen des GSAV denVermittlungsausschuss einberufen und hatten auf einer ersten Ebene sogarErfolg: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates gab den Anträgen ausBrandenburg Recht. Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) erklärteam heutigen Freitag im Bundesratsplenum nochmals ihre Ansicht und warb für denVermittlungsausschuss.
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