Alle Personen ab 60 Jahren sowie Personen ab 50 Jahren miteiner erhöhten gesundheitlichen Gefährdung sollen sich künftig gegen Herpeszoster, auch als Gürtelrose bezeichnet, impfen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Impfung mit demTotimpfstoff, Shingrix®, in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen – dasbedeutet: Die Krankenkassen erstatten künftig für oben genannte Patienten die Herpes-zoster-Impfung.
In Deutschland stehen Patienten, die sich gegen Herpeszoster (Gürtelrose) impfen lassen möchten, zwei Impfstoffe zur Verfügung:Zostavax® und Shingrix®. Zostavax® ist ein attenuierter Lebendimpfstoff, MSDerhielt bereits im Mai 2006 die Zulassung. Verfügbar in Deutschland ist die Lebendvakzine allerdings erst seit 2013. Shingrix® von GSK wurde die Zulassungin der EU erst im März 2018 erteilt; Shingrix® ist ein adjuvantierter Totimpfstoff– und nur diesen werden die Krankenkassen künftig erstatten. Das entschied derGemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 7. März 2019.
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Positives Votum für Shingrix
Alternative zum Lebendimpfstoff gegen Gürtelrose
Der G-BA folgt damit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI). Diese sprach sich im Dezember des vergangenen Jahres in ihrem Epidemiologischen Bulletin 50/2018 für eine Impfung gegen Gürtelrose mit dem adjuvantierten Subunit-Totimpfstoff für bestimmte Personengruppen aus. Dadurch dass der G-BA diese Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufnimmt, wird Shingrix® Kassenleistung. Allerdings muss dieser Beschluss des G-BA zunächst noch dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt werden. Beanstandet dieses den Beschluss nicht binnen zwei Monaten, so kann er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und anschließend inkraft treten.
Für wen erstattet die GKV die Gürtelrose-Impfung?
Künftig wird die Impfung gegen Herpes zoster mit dem adjuvantierten subunit-Totimpfstoff für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Dies entspricht der STIKO-Einschätzung. „Diese Empfehlung berücksichtigt die gute Wirksamkeit des Impfstoffes, die zu erwartende Schutzdauer nach Impfung sowie das zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster undfür Postzosterschmerzen bei Personen im Alter von 60 Jahren und älter“, erklärte die STIKO im vergangenen Dezember. Auch Hersteller GSK betont die gute Schutzwirkung von Shingrix®:
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