Wie vertraulich sind Arzneimittelbestellungen im Internet? DieLinksfraktion im Bundestag fühlt der Regierung mit einer kleinen Anfrage mit 22 Unterpunkten zumVersandhandel auf den Zahn. Unter Federführung ihrer Arzneimittelexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann wollen die Linken wissen, ob Kundenvor der Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten besser geschützt werden könnten. Denn laut den Linken geben einige Versender die Daten an große Internetkonzerne weiter. Außerdemgeht es den Linken um die unterschiedlichen Beratungspflichten von Versendernund Präsenzapotheken.
Klick, Häkchen und fertig ist die Bestellung. Sehrhäufig wissen wir gar nicht, wie viele private Informationen wir beim Online-Shopping preisgeben und wo diese überall landen. Sollte bei sensiblen Gesundheitsdaten eine Grenze gezogenwerden und wenn ja, wo?
Damit befasst sich unter anderem eine kleine Anfrage der Linksfraktionim Bundestag zum Arzneimittelversandhandel. Neben dem Datenschutz geht es in den22 Teilfragen auch darum, wie Versender ihrer Beratungspflicht nachkommen.Hauptfragestellerin ist die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion und dieeinzige Apothekerin im Bundestag, Sylvia Gabelmann, die sich wiederholt für einRx-Versandverbot eingesetzt hatte.
Landen sensible Daten beim Arbeitgeber?
Was den Datenschutz beim Arzneimittelversand betrifft, istder Vorbemerkung der Linken eine deutliche Besorgnis zu entnehmen: „DerVersandhandel mit Arzneimitteln ist aber deswegen sensibel, weil notwendigerweiseGesundheits- und andere Sozialdaten übermittelt werden.“
Die Linken fragen, inwiefern es legal ist, dass Versandapothekendiese sensiblen Daten an andere Firmen wie beispielsweise Facebook oder Google weitergeben, auch wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Insbesondere, wenn es sich um Daten handele, die Rückschlüsse auf Erkrankungenoder das Sexualleben des Kunden erlauben. Außerdem fragen die Linken, ob es nach Ansichtder Bundesregierung ausgeschlossen werden kann, dass solche sensiblenInformationen auch beim Arbeitgeber oder der Versicherung des Bestellenden landen.
Datenweitergabe an Facebook, Google & Co
Bei diesen Fragen geht es um das sogenannte Remarketing,worunter man die Datenweitergabe durch online-Verkäufer an Drittfirmen wie beispielsweise an Facebookoder Google versteht. Dadurch erreichen die Internethändler, dass die Kundenauf Facebook oder Google personalisierte Werbung angezeigt bekommen. Und davonmachen auch Arzneimittelversender Gebrauch.
Wie aus der Vorbemerkung der aktuellen Anfrage der Linken hervor geht, passiert dies der Fraktion zufolge in nichtunerheblichem Ausmaß: „Wer bei Docmorris bestellt, gibt beispielswiese imRegelfall seine Einwilligung, dass Daten an folgende Firmen übermittelt werden: „Google (USA), Criteo (Frankreich), Kairion, Adition technologies, EPROFESSIONAL, Outbrain (USA), Active Agent, Affilinet, Microsoft (USA), The Reach Group, Yahoo (Kanada), NEORY, Facebook (Irland) und ADEX.”
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