Wer nachweislich am Coronavirus erkrankt ist, muss sich zu Hause isolieren und Abstand zu anderen Personen halten – unabhängig davon, ob man geimpft, genesen oder ungeimpft ist. Viele Menschen fragen sich aber, was gilt, wenn sie Kontakt zu einer Sars-CoV-2-positiven Person hatten: Für wen greifen dann Quarantäneregeln und für wen nicht?
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Die Bundesländer orientieren sich dabei an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI): Demnach sind geimpfte und genesene Personen grundsätzlich von Quarantäne-Maßnahmen nach einem Corona-Kontakt ausgenommen. Ist die an Corona-erkrankte Person allerdings mit den Virusvarianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) infiziert gewesen, rät das RKI auch bei geimpften und genesenen Kontaktpersonen zu einer Quarantäne. Die Virus-Varianten Alpha und Delta fallen nicht darunter, da sie in Deutschland bereits stark verbreitet sind.
Grundsätzlich sollte bis zum 21. Tag nach dem Kontakt auf Krankheitsanzeichen geachtet werden, schreibt das RKI. "Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen."
In der unten stehenden Übersicht finden Sie allgemeine Hinweise zu den Quarantäneregeln der einzelnen Länder sowie Links zu offiziellen Portalen.
Baden-Württemberg
Geimpfte und genesene Kontaktpersonen unterliegen keiner Quarantänepflicht. Ungeimpfte Kontaktpersonen sowie nicht-immunisierte Haushaltskontakte müssen für die Dauer von zehn Tagen in Quarantäne. Die Dauer der Quarantäne kann durch einen negativen Test verkürzt werden.
Bayern
Auch in Bayern sind vollständig Geimpfte und Genesene von der Quarantänepflicht nach einem Corona-Kontakt ausgenommen. Die Quarantäne für alle weiteren Kontaktpersonen kann durch einen Test mit negativem Ergebnis vorzeitig beendet werden. Ansonsten endet die Quarantäne nach zehn Tagen, wenn keine Krankheitsanzeichen auftreten.
Berlin
Genesene und geimpfte Personen müssen nach einem direktem Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall grundsätzlich nicht in Quarantäne, sofern sie keine Symptome zeigen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verdacht auf eine besorgniserregende Virusvariante vorliegt, die in Deutschland noch nicht verbreitet ist.
Brandenburg
Genesene und Geimpfte sind auch in Brandenburg von der Quarantäne-Pflicht nach einem Corona-Kontakt ausgenommen. Ungeimpfte Personen müssen für die Dauer von zehn Tagen in Quarantäne. Sie kann ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test beziehungsweise ab dem siebten Tag durch einen negativen Schnelltest verkürzt werden.
Haushaltsmitgliedern von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, wird zusätzlich empfohlen, ihre Kontakte über das Ende der Quarantäne hinaus bis zum Tag 20 nach Symptombeginn beim Erkrankten einzuschränken.
Bremen
"Wenn Sie Kontaktperson sind, müssen Sie nicht in Quarantäne, wenn Sie vollständig geimpft sind oder eine Corona-Erkrankung mit Symptomen durchgemacht haben", heißt es auf der offiziellen Website der Stadt Bremen. "Wenn aber Ihr Schnelltest oder Ihr PCR-Test positiv ist, müssen Sie auf jeden Fall in Quarantäne."
Ungeimpfte müssen bis zum zehnten Tag nach dem letzten Kontakt zu der erkrankten Person in Quarantäne. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test beziehungsweise ab dem siebten Tag durch einen negativen Schnelltest verkürzt werden.
Hamburg
Menschen mit vollständigem Impfschutz wird nach einem Corona-Kontakt geraten, in bestimmten Situationen eine FFP2-Maske zu tragen und Abstand zu halten, etwa bei Kontakten zu Älteren, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren. Das gilt für die Dauer von zehn Tagen. "Regelmäßige Selbst-Testungen sind sinnvoll", heißt es auf der Website des Hamburger Senats.
Ungeimpfte sollen dagegen die Kontakte zu anderen Personen für zehn Tage minimieren und zum Beispiel private Treffen und Feierlichkeiten meiden. Arbeit sollte, wenn möglich, von zu Hause stattfinden oder eine FFP2-Maske getragen werden. Auf eine Quarantänepflicht wird nicht explizit eingegangen.
Treten innerhalb von 14 Tagen Symptome auf, sollen Betroffene zu Hause bleiben und die 116117 oder ihre Hausarzt-Praxis anrufen, um einen Test zu vereinbaren. Das gilt für Geimpfte wie Ungeimpfte.
Hessen
Symptomfreie Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht befreit. Die Quarantänedauer für ungeimpfte Haushaltsmitglieder und ungeimpfte enge Kontaktpersonen beträgt demnach zehn Tage, kann aber durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Das gilt allerdings nicht, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Niedersachsen
Symptomfreie Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind, müssen nicht in Quarantäne – auch dann nicht, "wenn sie vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen identifiziert wurden".
Ungeimpfte Personen müssen in Quarantäne, wenn sie vom zuständigen Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen eingestuft werden oder wenn sie mit einer Person in einem Haushalt leben, die positiv getestet wurde.
Nordrhein-Westfalen
"Kontaktpersonen und angehörige Personen desselben Hausstands, die über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung verfügen, müssen nicht in Quarantäne", heißt es auf der NRW-Website. "Treten bei ihnen innerhalb von 10 Tagen seit dem Kontakt jedoch Krankheitssymptome auf, sind sie verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und eine Testung durchführen zu lassen."
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Über die Quarantäne von ungeimpften Kontaktpersonen entscheidet das zuständige Gesundheitsamt "je nach Intensität des Kontakts". Hier gelte die Grundregel: "Die Quarantäne kommt dann in Frage, wenn ein mindestens 10-minütiger enger Kontakt, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, bestand und keine medizinische Maske getragen wurde."
Rheinland-Pfalz
Geimpfte und Genesene ohne Symptome sind nach einem Corona-Kontakt grundsätzlich von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen.
Saarland
"Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland", heißt es auf der offiziellen Website des Bundeslandes. Das gelte allerdings nicht für Einreisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
Sachsen
Kontaktpersonen ohne Symptome sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind. Aber: "Wer geimpft ist und positiv getestet wird oder Symptome entwickelt hat, muss in Quarantäne", heißt es auf der Website des sächsischen Landkreises Mittelsachsen.
Sachsen-Anhalt
Das Internetportal der Landeshauptstadt Magdeburg verweist allgemein darauf, dass Geimpfte und Genesene von Quarantäne-Pflichten ausgenommen sind, sofern sie keine Symptome zeigen.
Schleswig-Holstein
Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen in Quarantäne – auch "ohne Anordnung des Gesundheitsamtes", heißt es auf der Website des Landes Schleswig-Holstein. Geimpfte und Genesene sind dagegen von der Quarantänepflicht nach einem Corona-Kontakt befreit. "Sie müssen sich aber weiterhin in Absonderung begeben, sofern sie Symptome einer Coronavirus-Infektion haben (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder positiv auf das Coronavirus getestet wurden."
Thüringen
"Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der Covid-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt wenden", heißt es auf der Website des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Detailliertere Angaben, für welche Personengruppen gegebenenfalls Quarantäne-Maßnahmen gelten, macht das Ministerium nicht.
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